Spenden

Spenden Sie jetzt –


helfen Sie mit, den Comoé Nationalpark zu erhalten


Der Comoé Nationalpark ist Teil des UNESCO Weltnaturerbes und ein Hotspot der Artenvielfalt. Wir wollen dieses einzigartige Naturerbe für künftige Generationen erhalten –  bitte helfen Sie uns dabei! 


Bitte unterstützen Sie uns. Dafür gibt es viele Möglichkeiten! Sie können uns dauerhaft als Förderer unterstützen, durch eine einmalige Spende, eine Anlass-Spende oder ein sonstiges Sponsoring (z.B. Erträge aus Straßenfesten, Spendenläufen, Benefizkonzerten etc.).

Wir freuen uns auch, wenn Sie uns mit Ihrer konkreten Idee für ein Fundraising ansprechen. 



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Bankverbindung der Deutschen Stiftung für den Comoé Nationalpark (DSCN)


Kontoinhaber:      Deutsche Stiftung für den Comoé Nationalpark

IBAN:                   DE69 7606 9449 0008 9100 14

BIC:                     GEN0DEF1FYS

Bank:                   Raiffeisen – meine Bank eG


Bitte nutzen Sie diese Angaben für Ihre Direktspenden oder Ihren Dauerauftrag.

Weiter Optionen zur Übermittlung Ihrer Spende (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Paypal etc.) folgen in Kürze.


Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt benötigen, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular oder über info@comoe-stiftung.org.

Was bewirkt Ihre Spende?

Mit Ihrer Spende in beliebiger Höhe helfen Sie uns u.a. die folgenden Projekte umzusetzen:



DSCN-

Nachhaltigkeits-Tag

€50

Einmalig oder pro Monat


Mit €50 ermöglichen Sie die Durchführung eines Nachhaltigkeitstages, bei dem wir an Schulen der jungen Generation ökologische Konzepte vermitteln sowie Interesse und Begeisterung für Natur und den Park wecken können. 


DSCN-Schul-Stipendium

€100

Pro Jahr


Mit €100 ermöglichen Sie es einer Schülerin/ einem Schüler, eine Schule zu besuchen und einen weiterqualifizierenden Abschluss zu erreichen. Durch gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern, die sich für Natur interessieren und aktiv für deren Erhalt einsetzen, wird ein Anreizsystem geschaffen, das zeigt, wie sehr sich Naturschutz-Engagement lohnt.

DSCN-Sensibilisierungs-Kampagne

€250

Einmalig


Die außergewöhnliche Artenvielfalt des Parks kann nur erhalten werden, wenn die Menschen in den angrenzenden Dörfern sich dafür engagieren und dabei ihre Bedürfnisse berücksichtigt sehen. Mit €250 können wir für einen Tag mit den Menschen in mindestens einem Dorf in engen Austausch treten, um die Bedeutung des Parks zu diskutieren und gemeinsam Schutzkonzepte zu entwickeln. 

DSCN-Universitäts-Stipendium

€500

Pro Monat 

Um junge Menschen für den Erhalt des Parks zu begeistern, eröffnet die Stiftung qualifizierten Schülerinnen und Schülern – idealerweise aus der Region um den Comoé Nationalpark – durch Stipendien für ein Biologie-Studium die Möglichkeit, sich auch beruflich im Park zu engagieren. Mit €500 unterstützen Sie eine Studentin/ einen Studenten für einen Monat. 

Zustiftung oder Testament - Dinge die bleiben

Sie können schon jetzt darüber entscheiden, wie Ihr Nachlass für den Umweltschutz sinnstiftend eingesetzt werden kann. Nutzen Sie eine Zustiftung oder ein Testament um mit Ihrem Willen ein Zeichen zu setzen.

Sie können die Deutsche Stiftung für den Comoé Nationalpark bereits heute mit einer Zustiftung in Form von Geldbeträgen, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten unterstützen.

So helfen Sie, dass unsere Projekte auch langfristig und zuverlässig unterstützt werden.

Einzel-Zustiftungen sind ab einem Betrag von €10.000 möglich, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne.

Sprechen Sie mit uns

Welche Vorteile bieten Ihnen Spenden, eine Zustiftung oder ein Testament über den Stiftungszweck hinaus?

  • Zustiftungen können entweder in Form einer Schenkung oder eines Testaments erfolgen. Beide Formen der Zustiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit, da die Deutsche Stiftung für den Comoé Nationalpark als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt ist und damit steuerbegünstigt ist.


  • Das steuerpflichtige Einkommen eines Zustifters wird durch eine Zustiftung vermindert. Im Zeitraum von zehn Jahren kann bis zu eine Million Euro (Ehepaare bis zu zwei Millionen) als Zustiftung zugewendet und steuerlich geltend gemacht werden. Der (zu)gestiftete Betrag kann über den genannten Zeitraum beliebig verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden.


  • Weiterhin besteht die Möglichkeit des Spendenabzugs bei der Einkommenssteuer. Dabei kann eine Summe von bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden. Spenden können dabei auch zweckgebunden sein, sprich Sie können für gemeinsam vereinbarte, konkrete Projekte zum Einsatz kommen.


(Diese Angaben sind ohne Gewähr, bitte lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation von Ihrem Steuerberater beraten)

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